Leistungen

Notarin Rödiger • Notartermin • Notariat in Sulzbach-Rosenberg, Bayern
Notarin Rödiger • Notariat in Sulzbach-Rosenberg

Unsere Leistungen
Wir beraten Sie!

Immobilienrecht
Kaufvertrag

Eine Immobilie kauft man nicht alle Tage. Wir unterstützen Sie gern!
Vorbereitung: Gerade für die Vorbereitung eines Immobilienkaufvertrages hilft es uns sehr, wenn Sie die entsprechende Checkliste einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir unbedingt Ihre Steuer-Identifikationsnummer benötigen. Anhand der Checkliste wird Ihr Kaufvertragsentwurf erstellt. Sollten hier noch Fragen offen sein, meldet sich ein Sachbearbeiter bei Ihnen oder Sie können auch gern uns anrufen. Der Entwurf wird Ihnen zur Prüfung zugesandt. Gern übermitteln wir den Entwurf zur Prüfung auch direkt an Ihren Steuerberater.

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Finanzierung: Bitte klären Sie rechtzeitig die Finanzierung der Immobilie mit Ihrer Bank, denn im Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages wird in der Regel auch gleich die Grundschuld für Ihre Bank bestellt. Hierzu möge uns Ihre Bank bitte direkt den Grundschuldauftrag übermitteln.
Notartermin: Der eigentliche Verkauf/Kauf erfolgt dann in einem gemeinschaftlichen Notartermin mit Verkäufer und Käufer. In diesem Beurkundungstermin wird der Kaufvertrag vom Notar verlesen und erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben. Mit der Unterschrift wird der Vertrag sofort wirksam und verbindlich.

Schlüsselübergabe: Dennoch erhalten Sie zum Notartermin üblicherweise noch nicht die Schlüssel für die Immobilie. Die Schlüsselübergabe findet in der Regel erst nach der Zahlung des Kaufpreises statt — und dieser ist erst zu zahlen, wenn die Notarin hierzu auffordert. Dies geschieht erst, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass der Käufer sicher Eigentümer werden kann und die Grundschulden des Verkäufers gelöscht werden können. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich – je nach konkreter rechtlicher Situation. Im Durchschnitt vergehen zwischen Beurkundungstermin und Zahlungsaufforderung ca. 4 bis 5 Wochen.

Gewährleistung: Als Käufer sollten Sie die Immobilie genau prüfen, da gebrauchte Objekte „wie besichtigt“ gekauft werden, also ohne jede Gewährleistung des Verkäufers. Bei gebrauchten Immobilien bestimmt der Zustand den Preis, eine Haftung für Mängel gibt es nicht. Die gemeinsame Besichtigung mit einem Sachverständigen kann helfen, etwaige Probleme zu erkennen.

Nebenkosten: In Bayern fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an. Für Notar und Grundbuchamt fallen dann noch Kosten in Höhe von in der Regel ca. 2 % des Kaufpreises an.
Hinweis für unverheiratete Paare oder Paare mit einseitigen Kindern: Wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld mit uns für eine Beratung in Verbindung setzen, um die erbrechtlichen, steuerlichen und ggf. Trennungsfolgen mit uns zu besprechen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

IMMOBILIENRECHT
Schenkung
einer Immobilie

Die Übertragung einer Immobilie an eines oder mehrere Kinder ist einer unser Kernkompetenzen. Hier sind nicht nur rechtliche und steuerliche Folgen zu beachten, auch die emotionale Seite ist nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Thema vorab offen mit Ihrer Familie zu besprechen und abzustimmen.

Hier dient die Checkliste lediglich der Vorbereitung eines Beratungstermins, der vor Ort oder mittels Telefon- oder Videokonferenz stattfinden kann. Bitte reichen Sie die Checkliste – ausgefüllt, soweit es Ihnen möglich ist – im Notariat ein. Anschließend melden wir uns bei Ihnen um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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Vorab sollten Sie sich schon einmal Gedanken über folgende Fragen machen:

Wie und von wem soll die Immobilie zukünftig genutzt werden? Wem sollen etwaige Mieteinkünfte in Zukunft zustehen? Will ich weiter in der übergebenen Immobilie wohnen? Wenn ja, in welchen Räumen? Wie sollen künftig die Kosten verteilt werden?

Soll der Erwerber an uns oder unsere anderen Kinder eine Abstandszahlung leisten?

Welche erbrechtlichen Folgen soll die Übertragung für das erwerbende Kind und unsere anderen Kinder haben?

Wollen wir uns ein Rückforderungsrecht vorbehalten, z.B. wenn das erwerbende Kind vor uns verstirbt oder in Insolvenz fällt?

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Erbrecht & Vorsorge
ERBRECHT

Auch Ihr „Letzter Wille“ sollte gut durchdacht sein und rechtlich korrekt umgesetzt werden.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Wussten Sie, dass die gesetzliche Erbfolge es nur im Ausnahmefall vorsieht, dass Ehepartner sich gegenseitig allein beerben? In nahezu allen Fällen ist, um dieses Ziel zu erreichen, ein Testament oder Erbvertrag erforderlich.

Unverzichtbar sind testamentarische Regelungen auch, wenn nicht nur gemeinsame Kinder vorhanden sind. Gerade Patchwork-Familien erfordern ein gut durchdachtes erbrechtliches Konzept, um den neuen Partner abzusichern, die Kinder fair zu behandeln und so den Familienfrieden zu wahren.

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Aber auch falls ein Familienangehöriger Probleme macht — der rechtliche Gestaltungsspielraum ist größer als Sie vielleicht vermuten.

Falls Sie nur eine kurze Frage haben, hilft Ihnen mein Team gern telefonisch weiter.

Für eine umfassende erbrechtliche Beratung ist es sinnvoller, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Dieser kann telefonisch, in den Amtsräumen oder per Videokonferenz stattfinden. Um uns eine effiziente Vorbereitung dieses Beratungstermin zu ermöglichen, bitten wir Sie die Checkliste Testament/Erbvertrag auszufüllen — zumindest hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten und Familienkonstellation — und uns zu übersenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Erbrecht & Vorsorge
Vorsorge

Nicht nur eine Vorsorge für den Todesfall ist sinnvoll.

Fast noch wichtiger ist es, sich für den Fall abzusichern, dass man aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Hierfür gibt es Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Eine Vorsorgevollmacht hilft eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Allerdings sollte Sie nur Personen erteilt werden, zu denen Sie sehr großes Vertrauen haben.

Die Patientenverfügung dient der Umsetzung Ihrer medizinischen Wünsche für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind.
Gern berät Sie mein Team zu den Gestaltungsmöglichkeiten.

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Familienrecht
Ehevertrag

Eheverträge haben einen viel schlechteren Ruf, als sie verdienen.
Gleich vorab will ich einige häufige Fehlvorstellungen aus der Welt räumen: Ein Ehevertrag kann nicht nur vor, sondern auch nach der Heirat geschlossen werden. Und: Nur weil Sie verheiratet sind, gehört Ihnen nicht alles gemeinsam.

Gerade falls ein Ehepartner Vermögen von seiner Familie übertragen oder vererbt bekommt oder ein Unternehmen führt, ist ein Ehevertrag sinnvoll und gibt beiden Partnern Sicherheit.

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Als Notarin ergreife ich nicht Partei, sondern vermittle und berate beide Seiten. Ohne einen Beratungstermin mit beiden Ehegatten geht es nicht.

Um eine effiziente Vorbereitung dieses Beratungstermin zu ermöglichen, bitten wir Sie die Checkliste Testament/Erbvertrag auszufüllen — zumindest hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten und Familienkonstellation — und uns zu übersenden. Die Beratung kann in den Amtsräumen oder per Videokonferenz stattfinden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Familienrecht
Trennungs- und
Scheidungsvereinbarungen

Wenn es trotz bester Absichten und Bemühungen nicht funktioniert, kann man immer noch eine einvernehmliche Lösung finden.
Selbst wenn Sie sich einig sind, einen langwierigen und teuren Rosenkrieg vermeiden zu wollen, gibt es eine Menge zu beachten. Typische Regelungsbereiche einer Scheidungsvereinbarung sind:

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  • Vermögensauseinandersetzung – vor allem hinsichtlich Immobilien,
  • Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich,
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich),
  • Ehegattenunterhalt,
  • Kindesunterhalt und Sorge- und Umgangsrecht.

Auch wenn in der Scheidungssituation oft der Wunsch vorherrscht, die Sache möglichst schnell zu beenden, sollten beide Seiten den fairen Interessenausgleich in Ruhe prüfen. Für die rechtliche Gestaltung stehe ich Ihnen als neutrale Beraterin zu Verfügung; gerne auch in direkter Abstimmung mit Ihren Rechtsanwälten.

Sollte Sie nicht anwaltlich beraten sein, ist eine gemeinsame Vorbesprechung beider Ehegatten mit der Notarin erforderlich. Zur Vorbereitung dieses Besprechungstermin bitten wir um Übersendung der Checkliste – hier genügt es, wenn die persönlichen Daten und Angaben zu Ihrer Familiensituation ausgefüllt sind. Die Beratung kann in den Amtsräumen oder per Videokonferenz stattfinden.



Unternehmensrecht

Sie haben eine tolle Geschäftsidee und wollen diese am Markt präsentieren? Sie planen Ihr an die nächste Generation weiterzugeben oder ihr Unternehmen für die Zukunft neu aufzustellen?

Wir betreuen Sie und Ihre Gesellschaft ein ganzes „Unternehmensleben“ lang. So finden wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die für Sie optimale Rechtsform, unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, bei der Anmeldung zum Handelsregister, späteren Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen. Das gilt natürlich in gleicher Weise für alle sonstigen unternehmerischen Maßnahmen. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge ist eine sachgerechte und mit dem Erb- und Steuerrecht abgestimmte Planung erforderlich. Jeder Fall ist anders!

Ab 1.8.2022 besteht die Möglichkeit, GmbHs und Unternehmergesellschaften (UG) online zu gründen. Zu den Voraussetzungen und zum Verfahren folgen Sie bitte dem unten aufgeführten Link.

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Ihren Vortrag

Gern stehe ich Ihnen für Informationsveranstaltungen zur Verfügung.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie Interesse an einem Vortrag haben, zum Bespiel zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder zu erbrechtlichen Fragen.